Fachkräfte2026-10-26T19:16:05+01:00

Informationen für Fachkräfte

Mangelnde Kenntnis über die Risikofaktoren für sexuellen Kindesmissbrauch sowie Vorbehalte gegenüber Menschen mit Pädophilie sind auch unter Fachkräften weit verbreitet. Dies kann sowohl die Versorgung von Personen mit pädophiler Störung als auch die Bemühungen zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch beeinträchtigen.

Menschen an uns vermitteln

Für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapie, Beratung, Jugendhilfe und Justiz: wie Sie jemanden auf das Angebot hinweisen und was es dafür braucht.

  • kostenlos
  • unter Schweigepflicht
  • ohne Namen möglich
  • anonym gegenüber der Krankenkasse

Standort in der Nähe

Die Person meldet sich selbst beim Standort, per Telefon, E-Mail oder Formular, je nach Standort. Mit ihrem Einverständnis können auch Sie den ersten Kontakt herstellen.

Passt das Angebot?

Was die Person mitbringen sollte

Den eigenen Wunsch, keine Übergriffe zu begehen und keine Missbrauchsabbildungen (juristisch: kinderpornografische Inhalte) zu nutzen. Ein äußerer Druck, etwa durch Auflagen, ist keine Grundlage für das Angebot.

Wer nicht zu uns kommen kann

Menschen mit laufendem Ermittlungs- oder Strafverfahren, mit Auflagen, Weisungen oder unter Führungsaufsicht. Für sie sind forensische Ambulanzen zuständig. Wer früher verurteilt wurde und keine Auflagen mehr hat, kann kommen.

So vermitteln Sie

  1. Ansprechen

    Ruhig, ohne die Neigung zu verurteilen, klar beim Verhalten.

    Hilfreich ist der Hinweis: Es gibt Hilfe, kostenlos, unter Schweigepflicht und ohne Namen möglich. Die Krankenkasse erfährt nichts davon.

  2. Kontakt

    Die Person meldet sich selbst beim Standort, oder Sie stellen mit ihrem Einverständnis den ersten Kontakt her. Entscheidend ist, dass sie selbst Hilfe möchte.

  3. Erstes Gespräch

    Der Standort klärt im Gespräch, was vorliegt und welches Angebot passt.

  4. Therapie

    In der Gruppe oder einzeln, meist mindestens ein Jahr.

Zum Weitergeben

Flyer und Poster können kostenfrei bestellt und verbreitet werden.

Fallberatung

Vermuten Sie bei jemandem eine pädophile oder hebephile Neigung und sind unsicher, wie Sie vorgehen: Die Standorte beraten Sie, ohne dass Sie den Namen der Person nennen. Sie erreichen sie über dieselben Kontaktwege wie Hilfesuchende.

Geht es allgemein um den Schutz eines Kindes, sind die insoweit erfahrenen Fachkräfte nach dem Kinderschutzrecht und Fachberatungsstellen die richtigen Stellen.

Austausch über eine Person

Damit der Standort mit Ihnen über eine Person sprechen kann, die Sie vermittelt haben, muss diese ihn Ihnen gegenüber von der Schweigepflicht entbinden. Ohne Entbindung kann der Standort nicht einmal bestätigen, ob sie dort in Behandlung ist.

Hintergrund

Literatur zum Hintergrund

Fragen und Antworten

Alle Fragen auf einer Seite

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