Für Journalist:innen2023-06-02T07:14:40+01:00

Informationen für Journalist:innen

Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet ein an allen Standorten kostenloses und durch die Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und deshalb therapeutische Hilfe suchen.

Das Projekt startete im Jahre 2005 in Berlin und umfasst mittlerweile mehrere Standorte in Deutschland. Dabei garantiert das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ gemeinsame Qualitätsstandards. Ziel ist es, ein bundesweites, flächendeckendes therapeutisches Angebot zu etablieren.

Hintergrund

Unterscheidung zwischen Pädophilie/Hebephilie und sexuellem Kindesmissbrauch

Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, begehen nicht zwangsläufig sexuelle Übergriffe oder nutzen Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sog. Kinderpornografie). Daher müssen die Begriffe Pädophilie/Hebephilie und sexueller Kindesmissbrauch unterschieden werden. Während die strafrechtliche Bezeichnung ‚Sexueller Missbrauch von Kindern‘ vorrangig sexuelle Handlungen vor, an und mit Kindern beschreibt, wird unter Pädophilie/Hebephilie eine sexuelle Ansprechbarkeit auf den kindlichen beziehungsweise jugendlichen Körper verstanden. Nicht jeder Mensch mit einer Pädophilie oder Hebephilie begeht sexuellen Kindesmissbrauch und nicht jeder Sexualstraftäter ist pädophil oder hebephil.

Häufigkeit von Pädophilie in der Allgemeinbevölkerung

Die Häufigkeit der Pädophilie bzw. pädophilen Störung in der Allgemeinbevölkerung ist unbekannt (Cohen & Galynker, 2002; Seto, 2008).  In aktuellen sexualwissenschaftlichen Untersuchungen an männlichen Probanden aus der Allgemeinbevölkerung gaben zwischen 4.1% – 9.5% der Befragten an, schon einmal sexuelle Fantasien mit Kindern gehabt zu haben. Zwischen 3.2% – 3.8% der Befragten berichteten sogar von sexuellem Verhalten mit Kindern (Ahlers et al., 2011; Dombert et al., 2015, siehe hierzu auch die Ergebnisse der Mikado-Studie). Da jedoch in vielen Studien die Intensität und Dauerhaftigkeit dieser sexuellen Fantasien/Verhaltensweisen nicht untersucht wurde, lässt sich daraus nur schwer das Vorkommen von pädophilen Neigungen im Sinne einer klinisch diagnostizierbaren Pädophilie in der Bevölkerung schätzen. Die Häufigkeit wird – bislang erhobenen Daten zufolge – auf bis zu 1% der männlichen Bevölkerung geschätzt (Beier et al., 2005; Dombert et al., 2015). Für eine gesicherte Diagnose ist jedoch ein ausführliches klinisches Interview notwendig.

Pädophilie bei Frauen

Eine Pädophilie wird fast ausschließlich bei Männern diagnostiziert, betroffene Frauen zeigen sich wenig. Über die Häufigkeit einer pädophilen Präferenz bei Frauen gibt es daher derzeit keine gesicherten Erkenntnisse. In einigen wenigen Veröffentlichungen zu diesem Thema wird davon ausgegangen, dass es sich um Einzelfälle handelt (Bundschuh, 2001; Schorsch, 1985).

Vorhandene Maßnahmen zur Vorbeugung von sexuellen Übergriffen

Die Mehrzahl der Maßnahmen zur Vorbeugung sexueller Übergriffe auf Kinder bestehen aus pädagogischen Kampagnen und Angeboten für potenzielle Opfer (Kinder), Erzieher und Eltern.

Leidensdruck und Hilfebedarf bei Menschen mit sexueller Präferenz für Kinder/Jugendliche

Sexuelles Verlangen nach Kindern und/oder Jugendlichen kann einem sexuellen Missbrauch vorausgehen. Darüber ist aus der Forschung und aus der klinischen Arbeit bekannt, dass viele Menschen, die sich sexuell zu Kindern oder Jugendlichen hingezogen fühlen, unter ihrer sexuellen Präferenz und deren gesellschaftlicher Stigmatisierung leiden und sich deshalb Hilfe wünschen.

Ziel und Notwendigkeit therapeutischer Präventionsmaßnahmen

Ziel muss es deshalb sein, therapeutische Präventionsmaßnahmen zu etablieren, die im Dunkelfeld greifen, betroffenen Menschen beim Umgang mit ihrer sexuellen Ausrichtung helfen und darüber hinaus wirksam werden, bevor es zu sexuellen Übergriffen und/oder der Nutzung von Missbrauchsabbildungen im Internet (sog. Kinderpornografie) kommt.

Angebot des Präventionsnetzwerkes

Genau hier setzt das Angebot des Präventionsnetzwerkes an und bietet Menschen, die eine sexuelle Erregbarkeit durch Kinder oder Jugendliche verspüren und/oder Missbrauchsabbildungen konsumieren und aus diesem Grund therapeutische Hilfe suchen, eine kostenlose Behandlung unter Schweigepflicht an.

Klinische Erfahrungen und Bedarf an therapeutischer Hilfe

Der klinischen Erfahrung nach leiden viele der betroffenen Menschen unter ihren sexuellen Impulsen und suchen eigenmotiviert therapeutische Hilfe.

Mangel an qualifizierten Therapieangeboten

Oftmals fehlt es jedoch an qualifizierten Angeboten, da es diesbezüglich nur sehr wenige qualifizierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gibt.

Ziele und Ansätze der Therapie

Eine Therapie, wie sie von den Netzwerkpartnern angeboten wird, will den betroffenen Menschen Unterstützung im Umgang mit ihrer Sexualität bieten.

Sekundäre und primäre Prävention

Aus einem Präventionsansatz für das Dunkelfeld ergeben sich darüber hinaus zwei Ziele: Therapeutische Intervention bei bereits begangenen sexuellen Übergriffen bzw. bestehendem Konsum von Missbrauchsabbildungen (sekundäre Prävention) und therapeutische Prävention bei Menschen, die befürchten, einen sexuellen Übergriff gegenüber Kindern/Jugendlichen begehen zu können bzw. sich zu Missbrauchsabbildungen im Internet hingezogen fühlen (primäre Prävention).

Kommunikation und Medien

  • Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Präventionsnetzwerk erfolgt einheitlich unter Betonung des primären Präventionsaspektes sowie der Schweigepflicht.
  • Primäres Ziel ist die Verhinderung von sexuellen Übergriffen gegenüber Kindern sowie des Konsums von Missbrauchsabbildungen.
    Eine „Heilung“ oder Auflösung einer Paraphilie wird nicht in Aussicht gestellt.
  • Die Außenkommunikation vermittelt keine moralische Bewertung sexueller Fantasien, vertritt aber eine klare Position gegen sexuell übergriffiges Verhalten.
  • Der gemeinsame Internetauftritt www.kein-taeter-werden.de wird vom Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin in Berlin in enger Abstimmung mit den anderen Standorten des Präventionsnetzwerks redaktionell betreut.

Schweigepflicht und Anonymität

  • Die gesamte Therapie in den Ambulanzen des Präventionsnetzwerks erfolgt kostenlos und unter Schweigepflicht.
  • Sämtliche Informationen und Daten sind – genau wie in jeder anderen Behandlungssituation auch – vollständig durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt und werden in anonymisierter Form gespeichert und zu Forschungszwecken sowie zur Qualitätssicherung ausgewertet.

Diagnostik

  • In allen Zentren erfolgt eine einheitliche Basisdiagnostik zur wissenschaftlichen Begleitforschung und zur Prüfung der Ein- und Ausschlusskriterien.
  • Dies ermöglicht in Verbindung mit der fortlaufenden Therapieevaluation eine zuverlässige Optimierung der Präventionsarbeit.

Therapeutisches Vorgehen

  • Das Präventionsnetzwerk verfolgt unter Gesichtspunkten der Therapieevaluation gemeinsame Therapieziele.
  • Primäres Ziel ist der Schutz von Kindern durch die Verhinderung von sexuellen Übergriffen sowie des Konsums von Missbrauchsdarstellungen.
  • Die Therapie wird wöchentlich in Gruppen durchgeführt sowie bei entsprechender Indikation auch als Einzeltherapie.
  • Die Behandlung folgt einem strukturierten Therapieplan, berücksichtigt aber die individuellen Bedürfnisse und erfolgt in Absprache mit den Teilnehmern. Gegebenenfalls findet auch eine Einbeziehung von Angehörigen und/oder Partnern statt.
  • Das therapeutische Vorgehen integriert psychotherapeutische, sexualwissenschaftliche, medizinische und psychologische Ansätze und beinhaltet auch die Möglichkeit einer zusätzlichen medikamentösen Unterstützung.

Qualifikation der Therapeutinnen und Therapeuten

  • Die mit der Diagnostik und Therapie betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zentren müssen neben einer psychotherapeutischen Qualifikation vor allem eine für diese Tätigkeit notwendige sexualmedizinische/sexualtherapeutische Qualifikation aufweisen, die in besonderen Weiterbildungen sexualwissenschaftlicher Gesellschaften vermittelt wird.
  • Diese Qualifikation schließt Kenntnisse und Fertigkeiten in der Diagnostik und Therapie sexueller Störungen einschließlich der sexuellen Präferenzstörungen in besonderem Maße ein.

Strafgesetzlicher Schutz der Schweigepflicht in Deutschland

Die Schweigepflicht ist in Deutschland als hohes Rechtsgut strafrechtlich geschützt (§203 StGB). Offenbart eine Therapeutin oder ein Therapeut unbefugt ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis eines Patienten, dass ihm in dieser Funktion anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, können laut § 203 Abs. 3 StGB Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen.

Berufsrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der Schweigepflicht

Berufsrechtliche Regelungen über die Landesärzte- und Landespsychotherapeutenkammern können zum Entzug der Approbation führen. Dies unterstreicht die grundlegende Bedeutung der Schweigepflicht für eine funktionierende therapeutische Beziehung.

Wichtigkeit der Verschwiegenheit in therapeutischen Beziehungen

Patienten offenbaren oft nur deshalb ihre Ängste und Probleme, weil sie wissen, dass diese bei der Therapeutin oder dem Therapeuten sicher aufgehoben sind. Jeder Bruch der Verschwiegenheit kann berechtigtes Misstrauen auslösen und gefährdet die konstruktive Zusammenarbeit. Auch angesichts der o.g. besonderen Stigmatisierung ist die Gewährleistung der Verschwiegenheit für viele Hilfe suchende pädophile/hebephile Menschen eine Voraussetzung, um präventive Angebote überhaupt in Anspruch zu nehmen.

Ausnahmen von der Schweigepflicht: gesetzliche Offenbarungspflichten und -befugnisse

Die Befugnis, jedoch keine Verpflichtung zur Offenbarung, besteht lediglich unter sehr klar gefassten Umständen. Diese treten ein, wenn Therapeuten/-innen explizit (oder mutmaßlich) von ihrer Schweigepflicht entbunden worden sind oder gesetzliche Offenbarungspflichten oder –befugnisse bestehen (z. B. Meldepflichten an die Sozialversicherungsträger oder Gesundheitsämter).

Kinderschutzgesetz und Informationsweitergabe bei Kindeswohlgefährdung

Eine neue Befugnisnorm ist durch das Kinderschutzgesetz zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geschaffen worden. Hier sind für den Fall des Bekanntwerdens einer konkreten Gefährdung eines Kindes klare Regeln für die Informationsweitergabe an das Jugendamt formuliert.

Der Notstand als Rechtfertigung für die Verletzung der Schweigepflicht

Eine weitere im deutschen Rechtssystem vorgesehene Möglichkeit ist der Verweis auf einen „Notstand“ (§ 34 StGB), der als Grundlage für den Rechtsbruch (die Verletzung der Schweigepflicht) geltend gemacht werden könnte. Dieser Schritt ist juristisch jedoch nur dann beanstandungsfrei, wenn das angestrebte höhere Ziel, also der Schutz eines Kindes vor weiteren Straftaten, durch die Verletzung der Schweigepflicht auch erreicht werden kann.

Rolle und Verantwortung der Therapeuten im Präventionsnetzwerk

Damit erwächst den Therapeuten/-innen im Präventionsnetzwerk eine besondere Verantwortung im Spannungsfeld zwischen aktivem Kinderschutz und therapeutischer Prävention. Um dieser gerecht zu werden, hat das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ ein strukturiertes Vorgehen bei vermuteter Kindeswohlgefährdung entwickelt.

Transparentes und strukturiertes Vorgehen bei vermuteter Kindeswohlgefährdung

Dieses Vorgehen wird den Patienten bei Vorstellung transparent gemacht. Das Vorgehen entspricht dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz [BKiSchG, Art.1, §4(1)]. Im Falle der vermuteten Kindeswohlgefährdung wird dem Patienten die ggf. abweichende Risikoeinschätzung (die der Therapeut als gravierender ansehen kann, als der Patient selbst) dargelegt, um mit diesem gemeinsam nach präventiven Lösungen zu suchen und das weitere Vorgehen transparent zu besprechen.

Maßnahmen zur Risikominimierung und mögliche Interventionen

Es müssen konkrete Maßnahmen zur Risikominimierung für das Kind erfolgen (bspw. Einbeziehung der Partnerin oder anderer Personen zur Erhöhung der sozialen Kontrolle, Auszug des (potentiellen) Täters aus der gemeinsamen Wohnung, etc.). Ebenfalls erfolgt eine Prüfung der Indikation für medikamentöse Maßnahmen zur Dämpfung sexueller Impulse. Greifen diese Maßnahmen nicht, kann auf eine Selbsteinweisung hingewirkt werden, um den Schutz für das Kind zu erhöhen (via psychiatrische Klinik mit Versorgungsauftrag, dort psychiatrisches Konsil und stationäre Aufnahme).

Umgang mit nicht abwendbarer Kindeswohlgefährdung

Im Umgang mit (vermuteter) Kindeswohlgefährdung (und namentlich bekanntem Kind) kann jederzeit die insoweit erfahrene Fachkraft beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend BKiSchG, Art.1, §4(2) in Anspruch genommen werden.

Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe und Berichterstattung an das Jugendamt

Wenn bis zu diesem Zeitpunkt, die (vermutete) Kindswohlgefährdung durch die geschilderten Maßnahmen nicht abgewendet werden, kann nach Prüfung des BKiSchG, Art.1, §4(3) eine Mitteilung an das Jugendamt erfolgen. Der Bruch der Schweigepflicht – als letztes Mittel – würde in dem Fall erfolgen, dass die vorherigen Interventionen versagen, sich der Betreffende als uneinsichtig erweist und eine gute Chance besteht, auf diese Weise die Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Fälle der Entbindung von der Schweigepflicht bei „Kein Täter werden“

Aufgrund der Kooperationsbereitschaft der selbst-motivierten und Hilfe suchenden Projektteilnehmer ist mit einem solchen Fall bei „Kein Täter werden“ eher nicht zu rechnen. Bei Wissen der behandelnden Ärzte/innen und Therapeuten/-innen von Gefährdungslagen für Kinder kam es im Verlauf des Projektes zur Entbindung von der Schweigepflicht durch die Projektteilnehmer bspw. gegenüber Partnern, Familienangehörigen oder dem Gesundheitssystem, um den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Auf diesem Weg konnten bisher Maßnahmen zur Risikominimierung etabliert und Gefährdungslagen abgewendet werden, so dass ein Bruch der Schweigepflicht nicht erforderlich war.

Fragen & Antworten

Zielt die Therapie darauf ab, das sexuelle Verlangen zu unterdrücken?2020-02-17T12:23:26+01:00

Vorrangiges Ziel im Rahmen der Behandlung ist die Akzeptanz der sexuellen Präferenz sowie deren Integration in das sexuelle Selbstbild. Darauf basierend soll den Teilnehmern ein breites und effektives Repertoire an Verhaltensstrategien vermittelt werden, die es ihnen ermöglichen, diesen Bereich ihres Lebens adäquat zu bewältigen und insbesondere die sexuellen Impulse gegenüber Kindern effektiv zu kontrollieren.

Die therapeutische Konzentration richtet sich deshalb auf das Erlernen und Trainieren von Kompetenzen zum sicheren, nicht fremd- und selbstgefährdenden Umgang mit den eigenen sexuellen Impulsen, gegebenenfalls auch mit medikamentöser Unterstützung zur Dämpfung des sexuellen Verlangens.

Somit wird der Schutz von Kindern durch die Verhinderung von sexuellem Kindesmissbrauch und der Nutzung von Missbrauchsdarstellungen über die Etablierung bzw. Optimierung einer sexuellen Verhaltenskontrolle angestrebt.

Wird mit diesem Angebot nicht Täterschutz betrieben?2020-08-30T07:27:38+01:00

Mit der angebotenen Therapie für problembewusste hilfesuchende Menschen mit pädo-/hebephiler Erregbarkeit sollen sexuelle Übergriffe auf Kinder und der Konsum von Missbrauchsabbildungen verhindert werden. Damit leistet das Präventionsnetzwerk aktiven Kinder- und Jugendschutz: Einerseits dadurch, dass es das Problem aufgreift, bevor Kinder überhaupt zu Opfern werden, und andererseits, indem es wiederholte Formen des Missbrauchs unterbindet und einer anhaltenden Traumatisierung von Kindern entgegenwirkt.

Wird die therapeutische Schweigepflicht auch eingehalten, wenn ein sexueller Missbrauch durch die Teilnehmer begangen wurde?2020-02-17T12:23:29+01:00

Die Therapeuten unterliegen der therapeutischen Schweigepflicht bezüglich aller in der Vergangenheit liegenden Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs, die ihnen im Rahmen ihrer therapeutischen Tätigkeit bekannt werden (§ 203 StGB). Die Verletzung dieser Schweigepflicht ist strafbar.

Die therapeutische Schweigepflicht ist eine Basis für den präventiven Ansatz des Projektes. So kann auch einem nicht der Justiz bekannten, hilfesuchenden Menschen mit einer sexuellen Erregbarkeit auf kindliche Reize therapeutische Hilfe angeboten werden, um (erneute) Übergriffe zu verhindern. Sonst blieben diese Menschen für eine Therapie unerreichbar. Aus präventiver Sicht ist also diese Gesetzeslage in Deutschland in hohem Maße zu begrüßen.

Im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung steht das Wohl des/der Gefährdeten an erster Stelle. In diesem Fall erarbeiten die Therapeutinnen/Therapeuten gemeinsam mit dem Teilnehmer Schritte, um die akute Gefährdung zu beenden.

Wie wird eine Diagnose gestellt?2020-02-17T12:18:51+01:00

Die Diagnose Pädophilie bzw. Hebephilie kann nach einem gründlichen klinischen Interview gestellt werden, in welchem eine Vielzahl von Informationen zum sexuellen Erleben und Verhalten erfragt werden. Ergänzt werden die hierbei gesammelten Informationen z. B. durch zusätzliche Fragebögen und Testverfahren (Psychodiagnostik).

Fragebögen und Tests stellen jedoch nur zusätzliche Verfahren dar und können ein diagnostisches Gespräch nicht ersetzen. Ohne ein klinisches Interview kann keine zuverlässige Diagnose gestellt werden.

Die Kriterien, die für eine Diagnose Pädophilie erfüllt sein müssen, sind in den international anerkannten diagnostischen Leitlinien festgelegt. Das wichtigste Kriterium ist hierbei die sexuelle Erregbarkeit einer erwachsenen Person durch vor- und/oder frühpubertäre Kinder.

Wie viele Menschen mit einer Pädophilie oder Hebephilie gibt es? Wie viele davon sind Frauen?2020-02-17T12:19:13+01:00

In Befragungen gaben in Deutschland zwischen 3 und 6 Prozent, international zwischen 3 und 9 Prozent der befragten Männer sexuelle Fantasien bezogen auf oder Kontakte mit Kindern vor der Pubertät an. Zuverlässige Daten darüber wie groß der Anteil von Menschen mit einer pädophilen oder hebephilen Erregbarkeit in der Bevölkerung ist, gibt es aber bislang nicht, weil große epidemiologische Studien zu diesem Thema noch nicht durchgeführt wurden. Weitere wissenschaftliche Untersuchungen, die diese Fragestellung erhellen sollen, laufen. Die Häufigkeit wird – bislang erhobenen Daten zufolge – auf bis zu 1% der männlichen Bevölkerung geschätzt. Das betrifft in Deutschland 250.000 bis 300.000 Männer.

Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Mehrheit aller Menschen mit pädophiler bzw. hebephiler Erregbarkeit männlichen Geschlechts. Im Rahmen des Präventionsprojektes in Berlin haben sich bisher nur wenige Frauen gemeldet; lediglich bei einer dieser Frauen konnte eine Pädophilie diagnostiziert werden.

Wie lange dauert die Therapie?2020-02-17T12:21:44+01:00

Die angebotene ambulante Therapie erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. einem bis zwei Jahren, mit in der Regel wöchentlich stattfindenden Therapiesitzungen. Die Therapie wird in Gruppen durchgeführt sowie falls notwendig auch als Einzeltherapie.

Wie funktioniert die Therapie?2020-08-30T07:45:33+01:00

Die gesamte Therapie erfolgt kostenlos und unter Schweigepflicht. Vorrangiges Ziel im Rahmen der Behandlung ist die Akzeptanz und der Umgang mit der sexuellen Präferenz. Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, darunter leiden und deswegen Hilfe suchen, sollen dabei unterstützt werden, ein zufriedenes Leben führen zu können. Darauf basierend soll den Teilnehmern ein breites und effektives Repertoire an Verhaltensstrategien vermittelt werden, die es ihnen ermöglichen, diesen Bereich ihres Lebens adäquat zu bewältigen und insbesondere die sexuellen Impulse gegenüber Kindern effektiv zu kontrollieren.

Im Verlauf der Therapie erlernen die Teilnehmer daher

• ihre sexuelle Präferenz zu akzeptieren und in ihr Selbstbild zu integrieren
• ihre sexuellen Wünsche und Bedürfnisse angemessen wahrzunehmen und zu bewerten
• fremdgefährdende Entwicklungen zu identifizieren und zu bewältigen
• Strategien zur Verhinderung von sexuellen Übergriffen

Die Therapie findet wöchentlich in Gruppen sowie bei Bedarf auch in Einzelgesprächen und unter Einbeziehung Angehöriger statt. Die Behandlung folgt einem strukturierten Therapieplan, berücksichtigt aber die individuellen Bedürfnisse und erfolgt in Absprache mit den Teilnehmern. Sie integriert psychotherapeutische, sexualwissenschaftliche, medizinische und psychologische Ansätze sowie die Möglichkeit einer zusätzlichen medikamentösen Unterstützung.

Wer kann die Diagnose einer Pädophilie oder Hebephilie stellen?2020-02-17T12:19:04+01:00

Die Diagnostik obliegt Fachleuten, die nach einem abgeschlossenen Studium der Medizin oder Psychologie spezifische sexualmedizinische/sexualtherapeutische Kompetenzen im Rahmen einer Weiterbildung erworben haben, da bisher weder die Diagnostik noch die Behandlung sexueller Störungen in nennenswertem Umfang Inhalt beispielsweise der psychotherapeutischen oder psychiatrischen Weiterbildungen sind

Was sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie?2020-02-17T12:21:28+01:00

Erfolgreiche Therapien kommen vor allem dann zu Stande, wenn Therapeuten und Teilnehmer gleichermaßen ihre unterschiedlichen Aufgaben während einer Therapie wahrnehmen.

Seitens der Teilnehmer beeinflussen Offenheit, das Einbringen relevanter Probleme, regelmäßige Mitarbeit und das Treffen von Entscheidungen das Therapieziel maßgeblich. Entscheidend ist die eigene Motivation, keine sexuellen Übergriffe auf Kinder zu begehen und keine Missbrauchsabbildungen zu konsumieren.

Auf Seite der Therapeutinnen und Therapeuten wird dies durch ihre Qualifikation in der Diagnostik und Therapie sexueller Störungen sowie regelmäßige Supervision unterstützt.

Was sind die Ursachen einer Pädophilie oder Hebephilie?2020-02-17T12:21:00+01:00

Als Ursachen für die Pädophilie oder Hebephilie werden in der Sexualwissenschaft verschiedene Faktoren diskutiert (z.B. Entwicklungsauffälligkeiten des Gehirns; hormonelle und Neurotransmitterauffälligkeiten; frühe Bindungs- und Beziehungsstörungen; eigene sexuelle Missbrauchserfahrungen). Die Untersuchungen zu den genannten möglichen Ursachen erklären das Phänomen jedoch bisher allenfalls in Teilaspekten. Insgesamt herrscht über die Entwicklung und den Verlauf einer pädophilen oder hebephilen Erregbarkeit noch kein klares Bild und es besteht weiterer Forschungsbedarf.

Was ist Pädophilie? Was ist Hebephilie?2023-06-06T06:59:20+01:00

Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz und bedeutet, dass man sich sexuell zu Kindern mit einem vorpubertären Körperschema hingezogen fühlt. Körperlichen Merkmale sind beispielsweise fehlende Scham- und/ oder Achselbehaarung, kleine Genitalien, was meist auf Kinder bis ca. 11 Jahren zutrifft. Menschen mit einer hebephilen Neigung empfinden das jugendliche (pubertäre) Körperschema als sexuell ansprechend. In diesem Alter sind die Geschlechtsteile beispielsweise schon leicht entwickelt und Brustansätze erkennbar.

Wie bei jeder Präferenz ist auch bei der Pädo- und Hebephilie der Wunsch nach sexueller Lustbefriedigung nur ein Teil der Sexualität, denn auch der Beziehungsaspekt spielt eine zentrale Rolle. Für viele Betroffene ergibt sich ein Leidensdruck dadurch, dass die gewünschte Sexualität nicht ausgelebt werden kann.

Was ist Pädophilie? Was Hebephilie?2020-08-30T07:42:58+01:00

Personen mit einer Pädophilie fühlen sich sexuell von Kindern mit einem vorpubertären Körper (z.B. keine Scham- und/oder Achselhaare, kleine Scheide, kleiner Penis, keine oder minimale Brustansätze) angesprochen, die im Allgemeinen nicht älter als 11 Jahre alt sind. Von den Betroffenen können Jungen- und/oder Mädchenkörper als sexuell erregend empfunden werden. Personen mit einer Hebephilie fühlen sich sexuell von Kindern angesprochen, deren körperliche Entwicklung bereits Merkmale der Pubertät aufweist (z.B. wenig Scham- und/oder Achselhaare, leicht entwickelte Scheide, leicht entwickelter Penis, entwickelte Brustansätze). Folgende Selbstbeobachtungen geben Anlass zur Vermutung, dass eine Pädophilie/Hebephilie vorliegt:

• Sexuelle Erregung beim Betrachten oder beim Kontakt zu vor- und/oder frühpubertären Kindern
• Sexuell erregende Fantasien, in denen vor- und/oder frühpubertären Kinder eine Rolle spielen
• Konsum von Missbrauchsabbildungen (sogenannte Kinderpornografie)
• Sexuelle Handlungen vor oder mit Kindern

Es gibt Menschen, die unter ihrer Neigung sehr leiden. Mit Blick auf konkrete sexuelle Verhaltensweisen gelingt es einem Teil der betroffenen Personen, ihre sexuellen Impulse lebenslang auf der Fantasieebene zu belassen. Daher sind die Begriffe Pädophilie und Hebephilie nicht mit sexuellem Kindesmissbrauch oder sexueller Ausbeutung durch den Konsum von Missbrauchsabbildungen gleichzusetzen.

Was ist ein Erfolg? Wie groß sind die Erfolgschancen einer Therapie?2020-08-30T07:46:55+01:00

Ziel ist es, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie die Nutzung von Missbrauchsabbildungen zu verhindern, sowie die psychosoziale Beeinträchtigung der Patienten abzubauen. Wird dieses Ziel erreicht und ist dies zudem auf die Therapie zurückzuführen, kann von einer erfolgreichen Therapie gesprochen werden. Die Erfahrungen des Berliner Präventionsprojektes zeigen darüber hinaus, dass zur Verstetigung des Therapieerfolges die Teilnahme an den Nachsorgegruppen sinnvoll ist.

Aus dem Hellfeld ist bekannt, dass Therapien, die Risikofaktoren für sexuelle Übergriffigkeit reduzieren, das Rückfallrisiko senken. Untersuchungen des Berliner Standortes zeigen, dass sich die bekannten Risikofaktoren für die Begehung sexueller Übergriffe auf Kinder bei Menschen mit einer pädophilen und hebephilen Störung im Dunkelfeld günstig therapeutisch beeinflussen lassen: Insbesondere emotionale Defizite und Wahrnehmungsverzerrungen waren durch die Behandlung geringer geworden und die Fähigkeit zur Selbstregulation gewachsen.

Da die Forschung zur verursacherbezogenen primären Prävention von sexuellem Missbrauch im Dunkelfeld erst begonnen hat und auch international diesbezüglich so gut wie keine Daten vorliegen, bedarf es weiterer Studien zur Überprüfung der Wirksamkeit.

Was bedeuten die Begriffe „Hellfeld“ und „Dunkelfeld“?2020-02-17T12:19:32+01:00

Taten, die in irgendeiner Form justizbekannt sind, werden als Taten im Hellfeld bezeichnet (z.B. durch Anzeige, Ermittlungsverfahren, Verurteilung). Ein großer Teil der tatsächlich verübten sexuellen Übergriffe auf Kinder gelangt jedoch nicht zur Anzeige, wird von Justiz und Strafverfolgung nicht erfasst und wird folglich auch in keiner Kriminalstatistik aufgeführt. In der Kriminologie wird dieser Bereich als Dunkelfeld bezeichnet.

Sind alle Menschen, die einen sexuellen Kindesmissbrauch begehen, pädo- oder hebephil?2020-08-30T07:44:45+01:00

Nein. Es kann zwischen Personen, die durch vor- und/oder frühpubertäre Kinder erregbar sind und einen sexuellen Kindesmissbrauch begehen, und Personen, die durch Erwachsene erregbar sind und einen sexuellen Kindesmissbrauch begehen, unterschieden werden. Letztere sind nicht durch ihre sexuelle Erregbarkeit durch Kinder motiviert und begehen Missbrauchstaten oft im Zusammenhang mit anderen Schwierigkeiten oder psychischen Erkrankungen.

Sexueller Kindesmissbrauch2020-08-30T07:34:48+01:00

Als sexuellen Kindesmissbrauch definiert das Strafgesetzbuch alle sexuellen Handlungen an und vor einem Kind oder die Veranlassung sexueller Handlungen durch das Kind an sich selbst oder an einer dritten Person. Ein sexueller Kindesmissbrauch liegt ebenfalls vor, wenn durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornografischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornografischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden eingewirkt wird (§ 176 StGB).

Als Kinder gelten alle Personen unter 14 Jahren. Sie sind nicht dazu in der Lage, Situationen adäquat einzuschätzen und Folgen abzuwägen, sondern Erwachsenen in diesem Sinne unterlegen und darauf angewiesen, von ihnen geschützt zu werden. Kinder können also nicht in sexuelle Handlungen mit Erwachsenen einwilligen, beziehungsweise kann man einer scheinbaren Einwilligung keine Bedeutung beimessen.

Sexueller Kindesmissbrauch ist für die Betroffenen Kinder körperlich und seelisch traumatisierend, die Folgen weitreichend. Sexueller Kindesmissbrauch wird strafrechtlich verfolgt und bestraft.

Pädophilie und Hebephilie sind keinesfalls mit sexuellem Kindesmissbrauch gleichzusetzen. Dennoch muss beachtet werden, dass eine solche Neigung einem Missbrauch vorausgehen kann und deswegen eine gute Verhaltenskontrolle unerlässlich ist.

Die Mehrheit des sexuellen Kindesmissbrauchs geht von Menschen aus, die eigentlich sexuell auf erwachsene Sexualpartner ausgerichtet sind. Nur die Minderheit der Taten gehen auf eine pädophile Motivation zurück.

Schätzungen zufolge sind 12% der Taten sexuellen Kindesmissbrauchs der Justiz bekannt und somit im juristischen Hellfeld.

Sexuelle Präferenz2020-02-17T17:36:31+01:00

Die sexuelle Präferenz sind die individuellen sexuellen Vorlieben eines Menschen. Sie setzt sich zusammen aus:

  • Dem Geschlecht des gewünschten Sexualpartners (weiblich, männlich, *)
  • Dem Körperlicher Entwicklungsstadium des gewünschten Sexualpartners (kindlich, jugendlich, erwachsen)
  • Der Art des gewünschten sexuellen Kontaktes (sexuelle Praktiken)

Die Präferenz lässt sich am besten durch die Fantasien erschließen, die ein Mensch kurz vor seinem Orgasmus hat. Sie sagt daher auch nur bedingt etwas über das Verhalten des Menschen aus – die Fantasien müssen sich nicht in die Tat umsetzen. Sexuelle Präferenzen können unterschiedlich exklusiv ausgebildet sein. Das bedeutet, dass nicht bei allen Menschen nur genau ein Schema erregend wirken kann, sondern mehrere Präferenzen nebeneinander existieren können.

Vermutlich entwickelt sich die sexuelle Präferenz in der Pubertät anhand verschiedener Faktoren, wie Geschlechtshormone und andere biopsychosoziale Einflüsse. Wissenschaftlich ist die Entwicklung der Präferenz jedoch noch nicht geklärt.

Sexuelle Präferenz ist Schicksal und nicht Wahl. Niemand entscheidet sich aktiv für oder gegen seine Neigung.

Missbrauchsabbildungen (Kinderpornografie)2020-08-30T07:41:25+01:00

Der in Presse und Justiz gängige Begriff Kinderpornografie ist nicht geeignet, um das zu kennzeichnen, was wir als Nutzung von Missbrauchsabbildungen bezeichnen, da die Aufnahmen Kinder bei sexuellen Handlungen zeigen, die nicht auf deren freiwillige Mitwirkung, sondern auf sexuelle Interessen von Erwachsenen zurückzuführen sind. Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs, die einmal in Umlauf gebracht wurden, sind praktisch nicht mehr aus dem Internet zu entfernen. Somit ergibt sich für die betroffenen Kinder und Jugendlichen eine lebenslange Konfrontation mit dem durchlebten Missbrauch. Darüber hinaus erhöht die Nutzung die Nachfrage nach der Produktion von mehr Bildmaterial.

Sowohl die Herstellung und Bereitstellung als auch der Konsum von Missbrauchsabbildungen sind Straftaten, schädigen die darin abgebildeten Kinder indirekt und dürfen deshalb nicht verharmlost werden.

Kann der Konsum von Missbrauchsabbildungen den Wunsch nach sexuellem Missbrauch eines Kindes stärken?2020-02-17T12:19:27+01:00

Inwiefern der Konsum von Missbrauchsabbildungen den Wunsch nach Realisierung eines sexuellen Kontaktes mit einem Kind verstärkt, kann nach gegenwärtigem Stand der Forschung nicht abschließend beurteilt werden. Da aber bereits der Konsum ein Straftatbestand ist und eine Form sexuellen Kindesmissbrauchs darstellt, ist der Verzicht auf den Konsum von Missbrauchsabbildungen ebenso Ziel der therapeutischen Bemühungen im Netzwerk „Kein Täter werden“.

Begehen alle pädophilen Menschen auch sexuellen Kindesmissbrauch?2020-02-17T12:19:23+01:00

Nein.

Pressemitteilungen

Kontakt

sehr gerne nehmen wir uns Ihrer Anfragen an, möchten jedoch um Verständnis bitten, wenn wir nicht jedem Ihrer Anliegen entsprechen können.

Dies kann folgende Gründe haben:

  • Kurzfristigkeit der Anfrage: Grundsätzlich sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Interviews bereit, benötigen jedoch aufgrund voller Terminkalender einigen Vorlauf.
  • Anfrage für ein Patienteninterview: Wir vermitteln Patienteninterviews nur in besonderen Ausnahmefällen. Der therapeutische Erfolg, die therapeutische Beziehung und die Sicherheit unserer Patienten genießen höchste Priorität. Interviews mit minderjährigen Patienten sind deshalb grundsätzlich ausgeschlossen und die Begleitung durch den/die TherapeutIn angeraten.
  • Anfrage zur Teilnahme an einer Therapiesitzung: Eine therapeutische Situation ist stets auch ein Schutzraum für Patienten, der nicht durch Einflüsse von außen beeinträchtigt werden darf.
  • Anfrage mit mangelnder Differenzierung zwischen Pädophilie und sexuellem Kindesmissbrauch: Wir beteiligen uns nicht an Beiträgen, die den Ansatz von „Kein Täter werden“ in direkte Beziehung zu Vorfällen sexuellen Kindesmissbrauchs setzen. Zwar begrüßen wir es, wenn unser präventives Angebot vorgestellt wird, möchten jedoch andererseits der Gleichsetzung von Pädophilie und sexuellem Kindesmissbrauch entgegenwirken.
  • Anfragen für Studien- und Qualifizierungsarbeiten richten Sie bitte direkt an einen der Standorte des Präventionsnetzwerks. Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme nicht die für Patient:innen vorgesehene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Ansprechpartner:innen finden Sie auf den Webseiten der im Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ mitwirkenden Institute.
  • Eine Auswahl wissenschaftlicher Literatur zum Themenkomplex sexueller Kindesmissbrauch, sexuelle Präferenzstörungen, therapeutische und präventive Ansätze entnehmen Sie bitte dieser Webseite. Eine Übersicht über Recherchemethoden und Literaturquellen finden Sie hier. Aus Kapazitätsgründen können wir Sie diesbezüglich nicht beraten.

Ihr Ansprechpartner

Maximilian von Heyden, M.Sc.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Gesundheitskommunikation
Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin, Charité – Universitätsmedizin Berlin

E-Mail: maximilian.von-heyden@charite.de

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